Die Gewährleistung der Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln ist angesichts des steigenden Konsums von angereicherten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln ein grundlegendes Anliegen der Europäischen Union (EU). Mit der Zunahme gesundheitsbewusster Verbraucher, die zusätzliche Nährstoffe suchen, wurde es unerlässlich, einen standardisierten Rahmen für die Regulierung von Mineralstoffen und Vitaminen in Lebensmitteln zu schaffen.
Hier setzt die Verordnung (EG) Nr. 1170/2009 an, die klare Leitlinien vorgibt und sicherstellt, dass Verbraucher den Produkten, die sie kaufen, vertrauen können. Diese Verordnung ändert nicht nur frühere Richtlinien, sondern berücksichtigt auch wissenschaftliche Bewertungen, um mit den Fortschritten in der Lebensmitteltechnologie und Ernährungswissenschaft Schritt zu halten.
Warum ist diese Verordnung für Vitamine in Lebensmitteln so wichtig?
Die Verordnung (EG) Nr. 1170/2009 stellt einen zentralen Rechtsrahmen innerhalb der EU dar. Diese Verordnung legt die Arten von Vitaminen und Mineralstoffen sowie deren zugelassene chemische Formen fest, die Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln, zugesetzt werden dürfen, und gewährleistet so einen einheitlichen Ansatz in allen EU-Mitgliedstaaten.
Listen der in Lebensmitteln zugelassenen Mineralstoffe und Vitamine
Im Mittelpunkt der Verordnung 1170/2009 steht die Harmonisierung der Listen mit den zulässigen Vitaminen und Mineralstoffen sowie deren spezifischen Formen, die Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden dürfen. Diese Harmonisierung ist unerlässlich, um EU-weit Einheitlichkeit und Klarheit zu gewährleisten und Diskrepanzen zwischen den Vorschriften der Mitgliedstaaten zu beseitigen.
Die Aufnahme von Mineralstoffen und Vitaminen in die Lebensmittel dieser Listen basiert auf ihren nachgewiesenen gesundheitlichen Vorteilen und ihrer ernährungsphysiologischen Bedeutung. Jeder Nährstoff auf der Liste wird als essenziell für die Aufrechterhaltung normaler physiologischer Funktionen und der allgemeinen Gesundheit angesehen, was das Engagement der Verordnung für die Förderung der öffentlichen Gesundheit unterstreicht.
Chemische Formen von Mineralstoffen und Vitaminen, die in Lebensmitteln zugelassen sind
Darüber hinaus legt die Verordnung die chemischen Formen jedes Vitamins und Mineralstoffs fest, die zur Verwendung zugelassen sind. Dies ist ein wichtiger Aspekt, da die Bioverfügbarkeit und Sicherheit von Nährstoffen je nach ihrer chemischen Form erheblich variieren kann. So kann beispielsweise Vitamin C unter anderem als L-Ascorbinsäure, Natrium-L-Ascorbat oder Calcium-L-Ascorbat zugesetzt werden. Durch die Festlegung der zugelassenen Formen stellt die Verordnung 1170/2009 sicher, dass nur solche Formen verwendet werden, deren Sicherheit und Wirksamkeit wissenschaftlich bestätigt sind.
Die Kriterien für die Aufnahme eines Vitamins oder Minerals und seiner spezifischen Form hängen von zwei Hauptfaktoren ab: Sicherheit für den menschlichen Verzehr und Bioverfügbarkeit. Nur Vitamine und Mineralstoffe, die strengen Sicherheitsbewertungen unterzogen wurden, werden in die Verordnung aufgenommen. Darüber hinaus müssen die chemischen Formen bioverfügbar sein, d. h. sie müssen vom menschlichen Körper effizient aufgenommen und verwertet werden können.
Darüber hinaus enthält die Verordnung 1170/2009 einen Mechanismus zur Aktualisierung der Listen von Vitaminen, Mineralstoffen und deren Formen, sobald neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, sodass die Verordnung an Fortschritte in der Ernährungswissenschaft und Veränderungen der Ernährungsgewohnheiten angepasst werden kann.
Kennzeichnungsvorschriften für Mineralstoffe und Vitamine
Die Verordnung enthält auch spezifische Kennzeichnungsvorschriften für Produkte, denen Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt sind. Diese Produkte müssen genau gekennzeichnet sein und die Art und Menge jedes Nährstoffs angeben. Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass auf den Etiketten die spezifischen chemischen Formen der verwendeten Vitamine und Mineralstoffe klar angegeben werden müssen. Da verschiedene Formen eines Nährstoffs unterschiedliche Bioverfügbarkeit und Wirksamkeit aufweisen können, sind diese Informationen für Verbraucher, die aufgrund ihres Gesundheitszustands oder ihrer Ernährungsgewohnheiten bestimmte Formen bevorzugen oder benötigen, von entscheidender Bedeutung.
Konformitäts- und Kennzeichnungsvorschriften für Vitamin E und gemischte Tocopherole in Lebensmitteln
Die Verordnung 1170/2009 enthält detaillierte Bestimmungen zu Vitamin E, insbesondere zu seinen verschiedenen Formen wie gemischten Tocopherolen. Vitamin E ist ein essenzieller Nährstoff, der für seine antioxidativen Eigenschaften bekannt ist, die zum Schutz der Zellen vor oxidativen Schäden beitragen.
Die Verordnung listet mehrere Formen von Vitamin E auf, die in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen, darunter:
- DL-Alpha-Tocopherylacetat.
- D-Alpha-Tocopherylacetat.
- DL-Alpha-Tocopherylsäuresuccinat.
- D-Alpha-Tocopherylsäuresuccinat.
- Gemischte Tocopherole.
Jede Form von Vitamin E hat einzigartige Eigenschaften und Vorteile. So sind beispielsweise Tocopherylacetat-Formen stabil und werden häufig in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln verwendet. Gemischte Tocopherole hingegen bieten eine Mischung aus verschiedenen Tocopherolisomeren, wodurch die antioxidative Kapazität des Produkts erhöht wird.
Gemischte Tocopherole als Vitamin-E-Quelle in Nahrungsergänzungsmitteln
Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat die Sicherheit und Bioverfügbarkeit von gemischten Tocopherolen als Vitamin-E-Quelle in Nahrungsergänzungsmitteln bewertet. Gemischte Tocopherole werden in der Regel aus natürlichen Quellen wie Sojaöl gewonnen und bestehen aus Alpha-, Beta-, Gamma- und Delta-Tocopherolen. Um Tocopherolgemische in Nahrungsergänzungsmitteln als Vitamin E kennzeichnen zu dürfen, müssen Hersteller bestimmte Kriterien der Verordnung 1170/2009 einhalten. Diese Kriterien stellen sicher, dass die gemischten Tocopherole ein definiertes Isomerprofil aufweisen:
- Mindestens 20 % Alpha-Tocopherol.
- Mindestens 10 % Beta-Tocopherol.
- Zwischen 50 und 70 % Gamma-Tocopherol.
- Zwischen 10 und 30 % Delta-Tocopherol.
Verwendung von gemischten Tocopherolen in Nahrungsergänzungsmitteln
Toxikologische Daten belegen die Sicherheit von gemischten Tocopherolen. Akute Toxizitäts- und subchronische Toxizitätsstudien an Tieren haben selbst bei hohen Dosen keine nachteiligen Auswirkungen gezeigt. Die Dosis ohne beobachtbare schädliche Wirkung (NOAEL) wurde für männliche Ratten auf 120 mg/kg Körpergewicht pro Tag und für weibliche Ratten auf 130 mg/kg Körpergewicht pro Tag festgelegt. Die Sicherheitsbewertungen der EFSA konzentrierten sich jedoch auf die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln und legten eine tolerierbare Obergrenze (UL) von 300 mg/Tag für Erwachsene fest.
Darüber hinaus weisen Untersuchungen zur Bioverfügbarkeit von gemischten Tocopherolen auf eine effiziente Absorption bei der Einnahme hin, wie eine Studie von Liu und Kollegen aus dem Jahr 2023 zeigt. Diese Studie hat gezeigt, dass Tocopherole aus gemischten Quellen bioverfügbar sind und im Vergleich zur alleinigen Supplementierung mit Alpha-Tocopherol zu höheren Konzentrationen von Gamma- und Delta-Tocopherolen im Gewebe führen können [1]. Diese verbesserte Aufnahme und Verteilung kann zu der stärkeren hemmenden Wirkung auf die Lipidperoxidation beitragen, die bei gemischten Tocopherolen beobachtet wird. Diese Punkte stützen insgesamt die Behauptung, dass eine Mischung aus Tocopherolen aufgrund der höheren Aufnahme und der unterschiedlichen funktionellen Eigenschaften von Gamma- und Delta-Tocopherolen eine stärkere hemmende Wirkung auf die Lipidperoxidation hat als Alpha-Tocopherol allein.
Die antioxidative Wirkung von Tocopherolen ist die Grundlage für ihre positiven Effekte in Nahrungsergänzungsmitteln, die die allgemeine Gesundheit und das Wohlbefinden unterstützen. Darüber hinaus schreibt die EU-Verordnung vor, dass die technologische Funktion von gemischten Tocopherolen zum Schutz von Produkten vor Oxidation in der Kennzeichnung nicht weggelassen werden darf.
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Referenzen
- Liu, M.; Wallin, R.; Wallmon, A.; Saldeen, T. Gemischte Tocopherole haben eine stärkere hemmende Wirkung auf die Lipidperoxidation als Alpha-Tocopherol allein. J Cardiovasc Pharmacol 2002, 39, 714–721, doi:10.1097/00005344-200205000-00012.